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BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55 |
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- BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55
Ein Ausnahmefall, wie er dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 - NJW 1951, 546 Nr. 11 zugrunde lag, liegt hier nicht vor, denn im Gegensatz zu dem damals entschiedenen Fall war hier die Schadensentwicklung vor Beendigung des ersten Rechtszuges noch nicht abgeschlossen, der Kläger vielmehr auch zu dieser Zeit unstreitig noch ohne Arbeit und rentenberechtigt. - BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55
Gegenstand und Grund des bezifferten Klageanspruchs waren im ersten Rechtszug nicht mit der nach § 253 Abs. 2 ZPO geforderten Bestimmtheit bezeichnet, denn es fehlten zunächst Angaben darüber, wie der eingeklagte Teilbetrag von 10.000 DM auf die vom Kläger geltend gemachten selbständigen Ansprüche zu verteilen war (BGHZ 11, 181 [184] und 192 [193 ff]). - BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55
Ein Haftungsausschluß unter diesem Gesichtspunkt setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß sich der Verletzte der Möglichkeit einer Gefährdung durch den für den Unfall ursächlich gewordenen Umstand bewußt gewesen ist (BGHZ 2, 159 und Urteil des Senats vom 23. März 1955 - VI ZR 22/54 - VRS 9, 94 = VersR 1955, 309 mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung des Senats). - BGH, 19.11.1955 - VI ZR 214/54
Keine Anrechnung der Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung auf den …
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55
Dafür ist nichts vorgetragen (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 19. November 1955 - VI ZR 214/54 -). - BGH, 23.03.1955 - VI ZR 22/54
Auszug aus BGH, 20.01.1956 - VI ZR 105/55
Ein Haftungsausschluß unter diesem Gesichtspunkt setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß sich der Verletzte der Möglichkeit einer Gefährdung durch den für den Unfall ursächlich gewordenen Umstand bewußt gewesen ist (BGHZ 2, 159 und Urteil des Senats vom 23. März 1955 - VI ZR 22/54 - VRS 9, 94 = VersR 1955, 309 mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung des Senats).
- BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 258/63
Konkursanfechtung - Inkongruente Deckung - Kreditinstitut - Lohnforderungen von …
Sogenannte "Neugläubiger" des späteren Gemeinschuldners können in solchen Fällen dadurch Schaden leiden, daß sie in Unkenntnis der undurchsichtigen und ungenügenden Kreditierung durch den Dritten ihrerseits dem konkursreifen Schuldner noch Kredite einräumen (vgl. statt aller: BGH vom 15. Juni 1962 - VI ZR 268/61 - WM 1962 IV S. 962 ff. = KTS 1962, 176 ff. [179, 180]; vgl. auch BGH vom 15. April 1959 - II ZR 17/58 - WM 1959 IV S. 1032 [1053]; BGH vom 2. November 1955 - VI ZR 105/55 - NJW 1956, 417 [4l8] Nr. 1; BGHZ 10, 228 [255]J RGZ 156, 247 [255]; RGZ 145, 48 [51]).